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EM-Rente bewilligt/Ablauf ALGII vorher

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JC hat geschrieben, hatte denen ja sowohl schriftlich als auch vorab telefonisch mitgeteilt, das ich ab 1.5.15 keine Leistungen mehr will und daher auch keinen Weiterbewilligungsbescheid.

nun teilte mir die neulich am Telefon mit, das ein Schreiben wegen Mitwirkungspflicht unterwegs ist und jetzt bekam ich ein weiteres wegen der Verzichtserklärung, die soweit ok ist, aber das JC will trotzdem noch das Schreiben wegen der Mitwirkungspflicht (Kontoauszüge) haben.
und dann wollen sie noch wegen der Waisenrente wissen, aber die Kinder zählten nicht mehr zur BG. also dürfte denen das doch nichts mehr angehen, was die Kinder da an Waisenrente erhalten.

und muss ich da nun noch was vorlegen, wenn ich mich abgemeldet hatte? ist ja wohl ein Unding, da noch in Kontoauszügen rumzuschnüffeln, wenn denen das nichts mehr angeht. weiss jemand Bescheid möglichst mit §.

EGV noch nicht Unterschrieben, heute nach 2 wochen erneuter Termin

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Zitat:
Zitat von Asterix38 Beitrag anzeigen

Und ja Sie macht eine Unterschriebene EGV als Bestandteil eines Leistungsbescheides. Da ich ALG2 bekomme muss ich auch eine EGV abschließen.

Sie würde auch diesbezüglich sich mit der Leistungsabteilung auseinander setzten.
Was damit gemeint ist weiß ich nicht aber ich kann es mir denken.

So mal abwarten was noch kommt.
Lach das soll SB mal versuchen, Der Leistungsbezug hängt nicht vom Abschluss einer EGV ab, ich hätte SB gesagt " würden Sie das vor dem Richter wiederholen? lach " , cool bleiben da KOMMT GAR NICHTS !

LLG

DAS Anti-ZAF-Bewerbungsschreiben, ein Sammelthread für Vorlagen

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Ich schätze ja den Humor hier, aber übersichtshalber (für die Neulinge) sollten Bullshit- und Humorpostings in einem separaten Thread stattfinden.

Stellt aber nur meine bescheidene Meinung dar.

JC verweigert Erstattung der Bewerbungskosten

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So die nächste Runde ist fällig.

Jetzt hole ich meinen Trumpf aus dem Ärmel: die EGV.

Da ist nix mit Ermessensleistung, zumindest nicht bei der ersten Bewerbung die in diesen Zeitraum fällt.
Eine Leistungsklage ist somit sehr wohl statthaft.

Wie schön die doch ihre Lüge begründet haben.

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Wie ist die Rechtslage im SGB ll in Bezug auf einen 450 Euro-Job?

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Moinsen Saviour1981,

auch Dir möchte ich für die Zukunft die Forenregel #11 ...
Zitat:
11. Themen/Threads erstellen
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit Überschriften wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder 450-Euro-Job und Jobcenter - Rechtslage?, sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
... in Erinnerung bringen!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 85 Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:

Meine erste EGV - kann hier mal jemand drüber schauen? (ALG 1)

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Zitat:
Zitat von Cupcake Beitrag anzeigen
Lieben Dank, JCAlbtraum!

Mir war nicht bewusst, dass ich bezüglich des Profils eine Wahl habe. Kann ich dem auch nachträglich ohne Probleme mit SBchen schriftlich widersprechen? Und wenn ja, wie formuliere ich das? Will nicht, dass du mir das vorkaust, aber ich weiß gar nicht, wo ich ansetzen soll. Ich dachte, zu diesem Profil ist jeder verpflichtet.

Bisher sind 2 Bewerbungen pro Woche noch kein Problem. Bald sieht das anders aus, weil ich alle Stellenausschreibungen und so ziemlich die kompletten Gelben Seiten abgegrast haben werde :-/

LG
@cupcake

Ebend deswegen, die Gelben Seiten sind bald abgegrast und Niemand kann in die Zukunft schauen um zu sehen ob der Stellenmarkt die Geforderten 10 Per Monat Decken kann, die Kosten sehen mir auch etwas zu Mager aus.
Deswegen liege ich mit JC vor Gericht.

Das Profil würde ich mit samt der Telefonummer mit samt E-Mail Adresse mit einer Frist von 7 Tagen Löschen lassen , das haben einige User dieses Forums auch hinter sich, im SGB ist niemand zum einrichten eines Profils (auch Anonymisiert) verpflichtet.

Ich Schrieb das JC An das sie Profil/ Handynummer/ E-Mail binnen in 7 Tagen Löschen möchten. §34 BDSG.
und an der Info den Eingang auf der Rückseite meiner Kopie Bestätigen Lassen, Stempel/Unterschrift.

Lg

Gesundheitsfragebogen zur Begutachtung im Ärztlichen Dienst

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Falls du eine Einladung zu einer Begutachtung beim Ärztlichen Dienst bekommst, mußt du daran teilnehmen. Dies darf nur dazu dienen, deine berufliche Leistungsfähigkeit und eventuelle Tätigkeitseinschränkungen zu beurteilen. Nicht aber, um der SBin Diagnosen oder Einzelheiten zum Krankheitsbild mitzuteilen.

Den Gesundheitsfragebogen kannst du ausfüllen oder auch nicht. Das kommt ein bißchen darauf an, was dort eigentlich gefragt ist (allgemeine Fragen wie etwa im Antrag auf ALG oder Fragen nach bestimmten Krankheiten oder Beschwerden). Falls du diesen ausfüllst, dann sollte dieser nur direkt an den Ärztlichen Dienst gehen, nicht an den Arbeitsvermittler.

Schweigepflichtsentbindungen sind immer freiwillig.

Und was du dem Amtsarzt von deinen Problemen mitteilst, ist immer noch dir überlassen. Es kann schließlich niemand in deinen Kopf gucken.

Abkürzungswörterbuch

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Ok, dann mache ich mal einen auf Streber :wink:, und hänge eine überarbeitete Excel- und Word-Datei an.
Damit sollte der Austausch/das Ergänzen zwischen den persönlichen Dateien und diesem Thread erleichtert werden.

Btw:
Die beiden Abkürzungen von @Texter50 sind schon eingetragen.
PDF-Dateien sollten damit, von jedem selber, auch einfacher zu erstellen sein, weil in der Excel-Datei die Seitenansicht ein brauchbares Ergebnis liefert.
Oder die Word- aus der Excel-Datei ergänzt werden kann.

Anleitung und Erklärungen zu meiner Datei:
Spaltenüberschriften in der Excel-Datei
mit Bemerkungen:
  1. Abkürzung
  2. Begriff
  3. Quelle oder Erklärung
  4. Anzahl der Abk. & Erklärung = Hier wird geprüft, ob die Abkürzung und die Erklärung mehrfach vorhanden ist.
  5. Hilfsspalte = für die Auswertung von Spalte D
  6. Anzahl der Abk. = Hier wird geprüft, ob die Abkürzung mehrfach vorhanden ist.
  7. Suche nach '=' = Hilfsspalte
  8. Suche nach '[' = Hilfsspalte
  9. Spalte, um die Einträge für das ELO-Forum bereitstellen zu können
  10. Spalte, um die Einträge aus dem ELO-Forum auswerten zu können

Neue Einträge in die Excel-Datei eingeben
In der ersten leeren Zeile (am Ende der Arbeitsmappe) die Eingaben eintragen.
In der Zeile, mit der blau hinterlegten Zelle, die Felder D?? bis F?? und I?? kopieren und in die Zeile(n) mit den neuen Eingaben einfügen.

Mit dem "Pinsel" das Format aus Zeile 2 in die neuen Zeilen übertragen.
Bei Hyperlinks muss unter Umständen etwas von Hand nachgebessert werden.

Ggf. die neuen Einträge im Abkürzungswörterbuch-Thread einfügen (Erklärung siehe nächster Abschnitt)

Die Tabelle sortieren:
über {Daten} / {Sortieren}
Kontrollkasten {Daten haben Überschriften} aktivieren
Sortieren nach {Spalte A: Abkürzungen}
Dann nach {Spalte B: Erklärung}
[OK]

Einträge aus der Excel-Datei ins ELO-Forum übertragen
Die entsprechenden Zellen aus der Spalte I kopieren und in einem neuen Beitrag einfügen.

Neue Einträge vom ELO-Forum in die Excel-Datei übertragen
Achtung!
Damit es problemlos funktioniert müssen die Daten so aufgebaut sein:
Abkürzung {Leerzeichen} = {Leerzeichen} Begriff {Leerzeichen} [Quelle oder Erklärung {optional}]

Die Daten direkt, d. h. nicht über Zitat, kopieren.

In der ersten leeren Zeile (am Ende der Arbeitsmappe) die Daten in der Zelle, die unter der blau hinterlegten Zelle liegt, einfügen. Und zwar
mit der {rechten Maustaste},
{Inhalte einfügen ...},
{Wert} auswählen und
mit [OK] bestätigen.

In der Zeile, mit der blau hinterlegten Zelle, die Zellen A?? bis I?? kopieren und in allen neu hinzugefügten Zeilen einfügen.

In den Spalten A bis C die neuen Einträge kopieren und
mit der {rechten Maustaste},
{Inhalte einfügen ...},
{Wert} auswählen und
mit [OK] bestätigen,
einfügen.

In den Spalten G, H und J die Einträge löschen.
Vorsicht, in der "Vorlagen"-Zeile (die mit der blauen Zelle) nichts löschen!!

Die Tabelle sortieren:
über {Daten} / {Sortieren}
Kontrollkasten {Daten haben Überschriften} aktivieren
Sortieren nach {Spalte A: Abkürzungen}
Dann nach {Spalte B: Erklärung}
[OK]

Jetzt noch prüfen ob Abkürzungen mehrfach vorhanden sind, siehe dazu die Spalten D und F.
Ggf. die mehrfachen Zeilen löschen.

Zum Schluss die kompletten Spalten B und C markieren und
über {Start} / {Schriftart} / {Füllfarbe "Farbeimer"} / [keine Füllung] anwenden.

AnonNemo

Angehängte Dateien
Dateityp: xls ELO-Forum Abkürzungen.xls (107.0 KB)
Dateityp: doc ELO-Forum Abkürzungen.doc (181.5 KB)

Erstausstattung - warum so unterschiedlich?

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Ich hoffe, in diesem Bereich richtig zu sein - wenn nicht, danke schon jetzt an den Mod fuer's Verscheben...

Warum (oder: auf welcher Rechtsgrundlage) sind eigentlich die Betraege fuer Erstausstattungen so unterschiedlich? Ein Einbau-Kuehlschrank kostet doch in Hamburg nicht wirklich 59 Euro zzgl Lieferung mehr als in Berlin?
Warum unterteilt Hamburg nach Einbau- bzw. freistehenden Geraeten, und Berlin nicht?
Warum gibt's in Berlin einen Staubsauger fuer 40 Euro, und in Hamburg steht da nichts drueber in der Fachanweisung?`
Die ganze Erstausstattung (ohne Elektrogeraete) betraegt in HH 809, in B 1128 Euro - also 319 Euro oder fast 40% mehr!!!

Oder mag das daran liegen, dass die o.g. FA in HH schon vier Jahre alt ist?

Fahrtkosten beantragen für Strecke knapp 2km

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Zitat:
Damals stand immer drin, das Kosten unter 6 EUR nicht erstattet werden können, deswegen hatte ich mich nie damit beschäftigt.
Ich ich für insgesamt 24 Kilometer nur knapp 6 EUR bezahlt habe, dachte ich es gibt so und so nichts.
Das ist ja der tiefere Sinn dieser ungesetzlichen Hinweise, so werden erst gar keine Anträge gestellt weil mal wieder angenommen wird ..."wenn die das so schreiben, wird das wohl stimmen" ...

Es stimmt eben nicht (und im § 309 SGB III steht das so auch nicht :icon_evil:), es gibt keine sogenannte "Bagatellgrenze" für die Fahrtkosten bei Meldeterminen, die haben das auf Antrag zu erstatten (in dem einen BSG-Urteil ging es um einen Betrag unter 2 Euro ... :biggrin:) ...nach dem Motto "wer die Musike bestellt, der hat die auch zu bezahlen" ...

Werden keine Anträge gestellt, dann hat man natürlich weniger Arbeit und weniger Kosten, solche Kosten sind aber im Regelsatz nicht enthalten, ebenso nicht für Bewerbungen und Kosten für Vorstellungstermine.

Da wird auch gerne darauf verwiesen, dass der AG das zu bezahlen habe (war auch ganz "früher" mal so), das machen die aber auch nicht wirklich und das weiß auch das JC schon lange, aber versuchen kann man es ja mal ... also VORHER beantragen (wie es ja auch immer verlangt wird) und wenn der AG nicht bis zur Bewilligung warten möchte hat er einfach Pech gehabt.

Das ist z.B. auch sehr hilfreich wenn man selbst dieses Vorstellungsgespräch gar nicht unbedingt haben möchte (bei ZAF :biggrin:), freundlich (beim AG) schriftlich nachfragen (das JC will eine Bestätigung, dass der AG nicht zahlen wird) ... und dann den Antrag beim JC stellen ... welcher AG hat denn darauf heute noch "Bock" ... echte Chancen kann man den LE damit natürlich auch gut versauen ... wenn der kein Geld hat dort hin zu fahren ...

Aber ich habe längst aufgegeben dieses "JC-Arbeits-Vermittlungs-System" verstehen zu wollen ... :icon_dampf:

MfG Doppeloma

Eventuelles Objekt in Aussicht, jedoch 100m² - wie legal Bewilligung erhalten?

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nicht nur Heiz- auch die anderen nach m2 berechneten Nebenkosten sind groessenrelevant :(

Anfallende Heizkosten isnd zu uebernehmen - solange Dir keine Verschwendung nachgewiesen werden kann. Du kannst ja nix fuer den energetisch besch*ssenen Zustand der Huette.

Da Dir bei einer Untervermietung alle Einnahmen als ebensolche gewertet (und bei Kosten gern rumgezickt) werden, wuerde ich das dem Vermieter ueberlassen - je weniger Du offiziell damit zu tun hast, umso weniger gibt's Diskussionen!

EGV 2.0 inkl. Zuweisung in eine Maßnahme

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Hallo,

habe Antwort vom SG erhalten.

Es wurde zu Gunsten des Jobcenters entschieden (siehe Anhang) ...

Anscheinend ist es egal ob eine bereits abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung -VA und Eingliederungsstrategie besteht.

Die Zuweisung gilt wohl, wie gelibeh schon schrieb als getrenntes Schreiben.

Mehr dazu im Anhang.

Dennoch vielen Dank an alle die geholfen haben, ihr seid TOP :dank:


:icon_Info: P.S.:

Im Laufe des Verfahrens musste ich natürlich nebenbei beim JC antanzen, dort hat man mich zum Berufspsychologischen-Dienst geschickt.

Im Laufe des Monats bin ich nochmals per Einladung beim JC angetreten.
Dort habe ich dann das Ergebnis der/des Psychologen bekommen.

Im Gutachten wird größtenteils meine Soziale Phobie angesprochen - es steht unter anderem geschrieben:

Zitat:

"Da er nichts desto trotz über die Mindestanforderungen der Leistungsfähigkeit verfügt, sollte mit ihm aktuell in Richtung Arbeitsaufnahme oder Ähnliches gearbeitet werden, wo maximal zwei Leute um ihn herum sind.
Auch hohe Anforderungen an Umstellungsbereitschaft und Kundenkontakt sind zu vermeiden.

In der Gesamtbetrachtung ist festzuhalten, dass derzeit keine hinreichende psychische Leistungsfähigkeit gegeben ist, um in kürze eine Ausbildung b.z.w. Umschulung zu beginnen.

..... Medizinische Maßnahmen sind vorrangig."



Jetzt frage ich mich natürlich, ob denn die Maßnahme um die es sich hier dreht aufgrund des Gutachtens überhaupt Zumutbar b.z.w. nachträglich Zumutbar ist ?
Und ob es deswegen überhaupt möglich ist nochmals aufgrund des Gutachtens Einspruch gegen die Sanktion zu erheben - da ja die Maßnahme wegen der Psychischen Probleme wahrscheinlich unzumutbar wäre ?!?!


-Mint

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Ärtzlicher Dienst trotz laufendem Rentenantrag?

Mehrbedarf - Ernährung - Diabetes T2

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Zitat:
Zitat von ArNoN Beitrag anzeigen
mal ganz 'bloed' gefragt - waere das dann ein "ich beantrage Mehrbedarf wegen $diagnose", oder muss (schon im Antrag) konkret ein Betrag von x Euro fuer y Lebensmittel aufgezaehlt werden?
Zur Beantragung verwendest du am besten die Anlage MEB. Diese muss teilweise von einem Arzt ausgefüllt werden.

Sofern du den Mehrbedarf aufgrund einer Krankheit beantragst, die in dem Formular nicht aufgeführt ist, oder der Ansicht bist, dass du für eine der aufgeführten Krankheiten in deinem besonderen Einzelfall einen besonders hohen Mehrbedarf benötigst, ist es sicherlich nicht gerade schädlich, wenn du versuchst deinen Mehrbedarf nachzuweisen, zu begründen und diesen auch zu beziffern.

Sofern es sich um eine der aufgelisteten Krankheiten handelt und du keinen erhöhten Mehrbedarf geltend machen willst, reicht meines Erachtens nach das ausgefüllte Formular MEB.

Die Rückkehr des deutschen Militarismus – Bilanz eines Jahres


KFZ-Versicherung nicht absetzbar bei ALG II und Krankengeld ?

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Zitat:
Die KFZ Versicherung ist eine Pflichtversicherung und keine private Versicherung
Das ist doch richtig, es geht doch um die Pauschale die bei ALG II berücksichtigt wird.

Lies bitte mal hier in diesem Thread, hier hat @Biddy das dir auch noch mal erklärt.

https://www.elo-forum.org/alg-ii/145...ar-alg-ii.html

Bewerbungen - Keine Reaktion seitens der Firmen - Verpflichtung nachzufassen ????

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Zitat von Fritz Fleißig Beitrag anzeigen
1. Bekommst du denn auch die Kosten für deine Einwurfeinschreiben per Vermittlungsbudget erstattet?
Ja bekomme ich erstattet, somit war das auch kein Problem für mich mit den Zusatzkosten für das Einschreiben. Aber ich werde das mit dem Zeugen in Zukunft machen.

Was muss ich beim Antrag auf Erstausstattung beachten, bei Erstumzug? Habt ihr Tipps?

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Ich werde demnächst aus dem Elternhaus ausziehen. Stehe also komplett ohne alles da.

Mein Bett habe ich zum Beispiel seit etwa 20 Jahren. Das hält nur noch wegen einigen Extraschrauben und so. In dem Fall werde ich mir besser auf eigene Kosten ein ordentliches, neues kaufen. Aber wie sieht es mit dem Rest aus?

Gibt es eine gute Liste für Erstumzügler?

Es fällt ja allerhand in die Erstausstattung hinein. Soll ich so "dreist" sein und erstmal alles aufschreiben, auch wenn es wohl abgelehnt wird, oder soll ich die Liste lieber klein halten?

Bei Geschirr und Besteck, muss ich da die Anzahl mit angeben? Was klingt realistisch, bzw. wie viel Tassen und so wird man mir genehmigen?

TV und Mikrowelle sind angeblich nicht inbegriffen, sagt google. Gelten diese ergoogelten Informationen von 5 Jahren noch oder gab es inzwischen neue Regelungen? Natürlich habe ich mich selbst informiert, aber ich weiß ja nicht, was sich zwischenzeitlich geändert hat.

Gebe ich die Liste einfach nur ab und dann wird geprüft, oder habe ich mit dem SB (meine SB ist angeblich nicht zwingend dafür zuständig, ich soll mich persönlich im JC melden und man schaut dann welcher SB gerade Zeit hat) ein echtes Beratungsgespräch?

ALG I - Vermittlungsvorschlag für ehemaligen Arbeitgeber

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Das ALG1 beträgt (grob gerechnet) 60% bzw. 67% vom letzten (durchschnittlichen) Nettolohn.

Habt ihr auch die monatlichen Fahrtkosten und anderen Aufwendungen (z. B. Mitgliedsbeitrag für eine Gewerkschaft, Arbeitskleidung) berücksichtigt?
Die senken zusätzlich den reinen Nettolohn den der potentielle Arbeitgeber auszahlt.
Damit kann man dem Arbeitgeber (bei ausgezahltem Nettolohn = ALG1-Betrag) noch eine lange Nase zeigen :wink:.

@abrafax:
Nein, so ein Verhalten wäre leider nicht sittenwidrig.
Außer er würde dir wirklich einen sittenwidrigen Lohn anbieten. Ich glaube das sind 30% unter dem (orts)üblichen Lohn bzw. unter dem Mindestlohn zahlen.

Antrag wegen Steuer zurückgezogen - (zukünftig) Probleme?

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In Berlin soll die Bearbeitung von Wohngeldanträgen teilweise (aufgrund der Anzahl der Anträge) bis zu 6 oder 8 Monaten dauern. - habe ich letztens in einem der Bücher von Buschkowsky gelesen. Vielleicht muss dann immer mal eine andere Ausrede herhalten.
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