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Während Maßnahme anderweitig mit Laptop beschäftigen?

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Dort wird es sicher PC geben, denke ich. :wink:

Nachzahlung bei Sanktionen

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Zitat:
Zitat von Jipsy Beitrag anzeigen
..., hatte aber 100% Sanktion, muss ich dann was zurückzahlen?
Wenn man nix bekommen hat muss man auch nix zurückzahlen.

Viele Grüße

Cha

Rentenversicherungsstreitsache vor dem LSG

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Wenn Du jetzt unmittelbar nach dem bevorstehenden LSG-Urteil einen neuen Rentenantrag stellen würdest, musst Du schon richtig Gas geben können, z. B. durch brandneue ärztliche Befunde, die eine deutliche Minderung deiner Leistungsfähigkeit seit der Entscheidung (Verschlechterung) nachweisen.

EGV p Va mit Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungserklärungen

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Zitat:
Ich lege schriftlich Widerspruch ein und gebe dies Nachweislich am besten Persönlich am Schalter ab (mit Begleitperson)
Frage: reicht auch Hausbriefkasteneinwurf mit Angabe eines Einwurfzeugen auf dem Briefumschlag?
Parallel an das Sozialgericht Bln. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ... habe jedoch da nun Schwierigkeiten mit dem genauen Schreiben in meinem Fall...
Frage: kann ich das direkt beim Sozialgericht aufsetzen lassen?
oder kann mir hier jemand helfen, wie ich das auf meine Situation abgestimmt formuliere?!
Besser persönlich abgeben. Hausbriefkasten wäre mir zu riskant. Kannst den Widerspruch auch vorher faxen(mit Sendeprotokoll) und dann in Papierform hinterher. So habe ich das immer gemacht.
Beim Sozialgericht helfen die auch bei der Formulierung.

Wie Du schon recht erkannt hast, ist der EGV-VA rechtswidrig. Falls man Dir das vorher nicht als EGV angeboten hat, schon deshalb und dann haben gesundheitliche Dinge in einer EGV nichts zu suchen, außerdem ist eine EGV/EGV-VA bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit nicht rechtmäßig.
Zitat:
Dann noch Fragen an euch zu dem Inhalt der EGV: muss ich so kurz vor der Reha (ich weiss zwar nicht ob es kurz davor ist, doch der Richter hat nun etliche Infos und ich wurde mit der DRV nicht einig) noch das ganze Prozedere mit dem JC durchackern?... wohlmögliche sogenannte Amtsärztliche Untersuchungen über mich ergehen lassen, was ich schon wegen der Reha massig durch habe. Dda es sich um eine Psychosomatische "Geschichte" handelt ist das alles auch sehr belastend und trägt nicht unbedingt zu meiner Genesung bei, zumal ich mehr als Reha-Reif bin inzwischen. Ich bin froh, dass dieser Drohbrief vom JC bei mir keine Panikattacken auslöst und ich inzwischen etwas zu kämpfen gelernt habe, dennoch zerrt es sehr am Nervenkostüm... dieses nur, nicht des Jammerns wegen... sondern um meine Situation zu verdeutlichen und was ich ggf. als Begründung davon mit hineingeben könnte.
Du kannst natürlich den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Dann gehen diese Unterlagen aber direkt an den ärztlichen Dienst. Die haben nichts in den Händen eines SBs zu suchen!!! Der ÄD kann sich dann alles bei Deinen Ärzten anfordern und eventuell wird dann nach Aktenlage entschieden und Du brauchst dort nicht hin.

Brille bei Grundsicherung

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Nein, könnt Ihr nicht beantragen. Fielmann wäre eine Möglichkeit.

Zitat:
nach Ablauf des Jahres denn eben die Versicherung kündigen (sollte ich auch endlich machen)
Lol. Ich hol mir dann wieder ein neues Modell. Hab schon eine Sammlung :)

Gutachten ÄD & BPS anfordern bzw. abholen

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Das ÄD Gutachten besteht ja aus Teil A & B, ist das BPS Gutachten auch irgendwie aufgeteilt?
Will nur sicher gehen das ich auch alles kriege was da wirklich in den Unterlagen ist.

VA (gültig) nun EGV und Maßnahme und Krankes Kind

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soweit ich das noch im Hinterkopf habe, ist Mira zum 1. Gesprächstermin beim MT gegangen - hat aber KEINEN Maßnahmevertrag unterschrieben und die Maßnahme NICHT angetreten?

Dann kann ihr ja auch kein "Abbruch" vorgeworfen werden!
Aber DAS wird ihr im Widerspruchsbescheid vorgeworfen.

Oder hab ich inzwischen was verpasst?

Irren ist amtlich - Infos und Mustertexte u.a.

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Anwalt erklärt das mit den Fristen von Bescheiden (hier am Beispiel von Sanktionsanhörung - Bescheid (mit RFB) dazu )



Bescheid kommt mit gelben Umschlag oder per Einschreiben beginnt die Frist mit dem Tage, an dem der Brief mir zugegangen ist = Zugang 30. Juni = Frist beginnt am 30. Juni - 30. Juli


Bescheid kommt mit "normaler" Post = dann gilt der Brief als am dritten Tage zugestellt

JC muss den Widerspruch innerhalb von 3 Monate entscheiden, nach drei Monate = Untätigkeitsklage

Frist versäumt?? -> § 44 SGB X -> Überprüfungsantrag rollt den ganzen Fall nochmal auf :)

https://www.youtube.com/watch?v=mrMjHpsBRwM

:danke:



zu Sanktionen:

Sanktionen dürfen nicht masenhaft einfach so erlassen werden

für jede Erwägung einer Sanktion bedarf es eine Einzalfall - Prüfung

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=170672

S 12 AS 3729/13 Dresden vom 16.5.2014 - Wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin aufgehoben - Aktuelle Urteile aus dem Bereich SGB - Elo-Forum


:danke:

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und wer sich ganz kreativ und phantasievoll mit dem Thema Alg II und wider Behördenwillkür befassen möchte Ich-bin-bildungsbürger.de (Blog, inspiriert durch wir-sind-boes.de ; Boes hungert heute den 52. Tag in Berlin am Brandenburger Tor für die Menschen- und Grundrechte für Erwerbslose aber indirekt auch für die Rechte für Arbeitnehmer, die durch die Gängel-Praxis der Jobcenter stark gefährdet sind / sein können Bsp: Zwangsbewerbungsvorstellungsgespräche und Lügenzwang für Zwangsbewerbungen (VV)

Was tun am 18. des Monats immer noch keine Leistung nach WBA

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Hallo nochmal.

es kam ein Schreiben dass bis 28.08. noch Unterlagen nachgereicht werden müssen die meiner Meinung nach denen schon vorliegen. Gleichzeitig kam ein Ablehnungsbescheid. Ich habe Widerspruch erhoben und gleichzeitig einen Eilantrag vor Gericht gestellt. Davor habe ich mich hier eingelesen um alles genau zu beachten. Ich glaube nicht dass ein persönlicher Besuch beim Amt etwas ändert. Diese Meute ist so derartig unverschämt das gibt es gar nicht.

viele Grüße Mary

So sichern Sie als Hartz-IV-Bezieher Ihr Wohneigentum:

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Weiter heisst es von RA Lange:

Zitat:
Naja, wie gesagt: das projekt löst nicht jedes kdu problem.zum beispiel hängt der erfolg von der anzahl der mitbewohner ab. Du musst halt nur soviel miete ansetzen (können), dass danit die kosten gedeckt werden. Also ychnell noch ein paar kinder machen oder asylanten aufnehmen !!!!

Also wir hatten schon einige msndanten, bei denen das rechenbeispiel aufging.

Frage zur Umschulung ( Finanzen, Vermögen)

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Zitat:
Zitat von Moritz555 Beitrag anzeigen
Ich habe recht gute chancen diese Umschulung genehmigt zu bekommen, da ich vom Arzt ein Schreiben habe, dass ich die Lacke nicht mehr vertrage, und deshalb in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen nennt sich "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben", kurz "berufliche Rehabilitation". Hier kenne ich mich nicht besonders aus. Mir stellt sich aber eine ganz andere Frage:

Du sagst, dass du ein Schreiben des Arztes hast. Ist das ein Schreiben (Gutachten) des AfA-Arztes. Denn ohne ein solches Gutachten geht es nicht. Erst danach kommt das ganze Verfahren in Gang. Das kann dann auch noch sehr lange dauern. Vermutlich hast du nur noch ca. 6 Monate Anspruch auf Alg. In der Zeit müsste die neue Ausbildung meines Wissen beginnen, um auch Alg in der Ausbildung weiter zu bekommen.

GmbH und Pty Ltd - Wie verhält sich das Jobcenter?

Jobcenter Fragebogen zum Lebneslauf und Beurteilung

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Das Jobcenter hat einen fraglichen Fragebogen geschickt, welcher mit dem Erstantrag abgegeben werden soll. Nun wurde gelesen, dass dieser Bogen NICHT ausgefüllt werden muss und das Jobcenter diese Antworten auf die Fragen nicht benötigt? Oder muss man den doch ausfüllen?

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Penetrante Leihbude, erbitte Hilfe !

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Is' klar (was ich mir wünsche, steht auf einem anderen Blatt) ...

Für Leute, die die Frage ernsthaft beantworten können (am besten noch mit einer "Rechtsgrundlage"), wäre ich sehr dankbar.

Gibt es einen Freibetrag von 30 Euro pro Monat?


Maßnahme ablehnen trotz unterschriebener Eingliederungsvereinabrung?

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Zitat:
Dann kam gestern die Einladung zur Maßnahme, die Anfang September beginnen soll.Ich war total geschockt darüber. Ich weis allerdings nicht die Dauer der Maßnahme, was dort überhaupt gemacht wird und wie lange ich am Tag dort absitzen soll. Ist das Rechtens, dass ich keine Infos darüber erhalten habe? Was kann ich dagagen tun?
Besorg Dir mal eine Kopie der Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter. Du hast ein Anrecht darauf.

Widerspruch kannst Du gegen eine unterschriebene EGV nicht erheben, das geht nur gegen einen EGV-Verwaltungsakt. Also nächstes Mal nicht unterschreiben und dann wird der EGV-VA schon kommen.

Was ist das für eine Einladung? Wer lädt da ein? Was steht da genau drin? Am besten ohne persönliche Daten einscannen.

Wie oft hast Du schon solche Maßnahmen gemacht? Was wurde dort gemacht?

Mahnbescheid KSP/Paypal

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Hallo,

Heute habe ich ein Schreiben von KSP bekommen, ich habe dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprochen, der Betrag hat sich nun mehr fast verdoppelt. Ich werde aufgefordert den Mahnbescheid zurück zu nehmen und ein Schreiben zum Amtsgericht zu schicken.

Weiterhin bietet man mir an, den Betrag in 100 Euro Raten abzustottern, sofern ich dem Mahnbescheid zustimme.

Was mich stutzig macht ist folgender Satz: "Wir haben Ihnen vor kurzem einen Mahnbescheid zustellen lassen. Hiergegen haben Sie Widerspruch erhoben, ohne dass Sie auf unsere vorherigen Schreiben bislang reagiert oder erhebliche Einwendungen gegen die um obigen Aktenzeichen geltend gemache Forderung erhoben haben."

Einfach weiterhin ignorieren? Bei so nem Schreiben wird einem ja schon mulmig.

Lg

Neue Eingliederungsvereinbarung und Maßnahme

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ja, das JC bekommt die AU immer am gleichen Tag der krankschreibung

28.07.2015 - 31.08.2015
Arbeitsunfähigkeit

Nicht veröffentlicht



was mich auch wundert ist dies hier, das ich eben in meinem profil der Jobbörse fand:

Eingliederungsvereinbarung SGBII - beidseitig vom 14.08.2015 (PDF )Herr XXXXX

Eingliederungsvereinbarung SGBII - Verwaltungsakt vom 14.08.2015 (PDF) Herr XXXX


hatte doch garnichts unterschrieben.

Zumutbarkeit einer Arbeit bei Angehörigenpflege mit eingeschränkter Alltagskompetenz

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Zitat:
Zitat von unwissenter Beitrag anzeigen
Die Kopie des Gutachtens habe ich meinen Fallmanager gegeben und beantragt die Zumutbarkeit einer Arbeit individuell zu prüfen, da ansonsten wahrscheinlich erhebliche Kosten für die künftige Betreuung entstehen werden.
Folgende Aussagen habe ich erhalten.
Woher das Geld kommt betrifft nicht das Jobcenter, ist ein anderer Bereich, interessiert nicht, ist ein soziales Problem.
Diese Aussage ist leider aus Sicht des JC richtig. Es interessieren dort nur Kosten, die aus dem Budget des JCs kommen, nicht die Ausgaben anderer Sozialversicherungsträger oder die gesamtgesellschaftlichen Kosten. So darfst du also nicht argumentieren.

Du hast aber ein erfolgversprechendes Argument schon erwähnt. Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden nicht "am Stück" zu erbringen sein, sondern über den Tag verteilt, oftmals unvorhersehbar. Die möglichen Arbeitszeiten, welche in den Richtlinien stehen, sind stur nach dem gesamten zeitlichen Pflegeaufwand festgelegt und berücksichtigen die Verteilung der Pflegeleistungen nicht.

Weiterhin könnte es sein, daß deine Mutter nur durch dich wirksam betreut werden kann (mangelndes Vertrauensverhältnis zu fremden Pflegepersonen und dergleichen), so daß ohne die vertraute Betreuung durch dich eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes droht.

Außerdem kostet gute Pflege oder Betreuung Geld. Es ist noch lange nicht gesagt, daß du die dafür notwendigen erheblichen Geldbeträge von anderen Sozialversicherungsträgern bekommen wirst. Eine zweitklassige Pflege oder Betreuung sollte deiner Mutter, die ja schließlich auch Leistungen für die Gesellschaft erbracht hat, nicht zumutbar sein.

So etwas muß in der Tat individuell geprüft werden. Diese Prüfung kann aber unmöglich ein fachlich nicht kompetenter SB vornehmen, sondern es ist Sache des Ärztlichen Dienstes oder eines Pflegesachverständigen. Du solltest darauf drängen (schriftlich), daß hier fachlich geschulte Gutachter eingeschaltet werden, wenn es Probleme mit dem SB gibt.

Aviba Maßnahme Verweigert beim Maßnahmeträger

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E-Mail vom 12.08.2015 an meine Sachbearbeiterin:



Sehr geehrte Frau XXX(SB),

Ich habe gestern nach reichlicher Überlegung und Diskussion mit Frau YYY(Schulungsbeauftragte des Trägers), diese "Bildungsmaßnahme" Abgelehnt und NICHT Unterschrieben.
Begründung: Die "Schulungsanforderungen im Allgemeinen" Entsprechen NICHT meinen Anforderungen & Ansprüchen da eine "BILDUNG und FÖRDERUNG" nicht stattfindet.

Ich nehme hiermit Bezug auf den "Stundenplan" den ich eingesehen konnte.
12.08.2015 -13.082015 2x 8h,
- Onlinebewerbungen anfertigen Frau Dr.XXX (Namen habe ich nicht mehr im Kopf)

14.08.2015 von 7.30 -14.30 Uhr
Akquirierung neuer Mitarbeiter seitens DHL Hub Leipzigs (Getarnt als "Informationsveranstaltung")

17.08.2015 - 21.08.2015
- SELBSTÄNDIGE Recherche und Bewerbung im Internet (Vorzugsweise www.arbeitsagentur.de) laut "Stundenplan" Montag - Mittwoch nächste Woche bei Herrn OOO (Mitarbeiter des S-Trägers) 3x8h UND JETZT der Hammer,entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise - "UNTERLAGEN" anfertigen/sortieren von Donnerstag - Freitag jeweils 2x8h ebenfalls bei Herr OOO wobei man hinterfragen MUSS: Wenn ich meine Onlinebewerbungen innert 2 Tagen fertig habe(12-13.August bei Frau Dr. XXX),welchen Logischen Grund rechtfertigt, 2x8 Stunden NACH der 3 Tägigen selbständigen Recherche und Absendung der Bewerbungen,bei Herrn OOO,diese nochmals Sortieren?

Die Woche vom 24 - 28 August gestaltet sich ähnlich wie die vorhergehende Woche außer man möchte in den Besitz eines Gabelstaplerscheins gelangen welchen ich aber schon Besitze und "Auffrischung" ist bei mir nicht von Nöten,durch meine Arbeit und Umgang der Staplers (Diesel/Elektro) in Basel.

Gespräch mit Frau XXX(Schulungsbeauftragte):
Auf direkte Fragen meinerseits (Hilfe,Förderung usw.) ging sie meines Erachtens sehr schwach ein oder verwies auf die jeweiligen Dozenten.
Hilfe bei der Suche? Direkte Kontakte zu Firmen im XXXwerk? Verweis auf selbständige Recherche bei Herr XXX,kommende Woche!



Frau XXX tut mir leid aber diese "Schulung/Bildungsmaßnahme" ist eine farce und Verschwendung Öffentlicher Gelder.

Sanktionen an mich seitens der Agentur,welches ich in kauf nehmen (Rechtsweg), werde ich mit Anwaltlicher Hilfe Wiedersprechen und wenn es sein muss dagegen den Klageweg einleiten.

sollten Ihrer Seite noch Fragen bestehen,können Sie mich gerne Anrufen oder Vorladen.

Ich Entschuldige mich für diese harten Worte aber ich bin gerade so was von sauer auf mich aber Sie können nichts dafür da ich mich selber in diese Situation gebracht habe (EGV).


Mit freundlichen Grüßen


Im Anhang die Schreiben.

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