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Selbständig machen oder Arbeitslos bleiben?

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Hallo zusammen,

erstmal Danke vorab für die Antworten. Die letzten Bewerbungen sind letzte Woche raus und leider aufgrund der Arbeitszeiten eine Absage nach der anderen. :(

Meine Tochter ist seit 5 Tagen krank, ich hoffe das mir das nicht passiert wenn ich gerade wieder anfangen würde zu arbeiten. In zwei Wochen sind schon wieder Ferien :/ Leider gibt es hierfür keine Ferienbetreuung. Ich frage mich immer mehr wie ich wieder in ein Arbeitsverhältnis kommen soll.

Habe leider keine Familie oder Freunde die helfen könnten.

So nun wieder zur vielleicht angehenden Selbstständigkeit. Ich kenne den Arbeitgeber seit einigen Jahren. Es wird fast ausschließlich im Inbound telefoniert. Ich darf den Auftraggeber nicht nennen. Aber jeder kennt ja Homeshoppingcenter etc.

Sprich ich muss niemanden etwas andrehen ;) Bei Kunnu schreiben die Mitarbeiter, das sie derzeit bei einem Stundenlohn von ca 8 Euro liegen.
Es besteht nach einigen Monaten die Möglichkeit zu einer Art Supervisior aufzusteigen. Dies beinhaltet wohl das Betreuen einzelner Teams und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

Das Unternehmen arbeitet ausschließlich mit Freiberuflern. Hintergrund ist es wie in Amerika üblich mehr Home Office Plätze einzuführen. Sie weisen ebenfalls daraufhin das man weitere Auftraggeber haben muss, da es sich sonst um eine Scheinselbstständigkeit handelt.

Das sollte kein Problem darstellen, ich habe früher als ich noch einen Gewerbeschein hatte, öfter Texte für Textbroker und andere Firmen geschrieben.

Zu den Frage ob ich mit dem Verdienst aus Hartz 4 rauskomme? Nein natürlich nicht. Unter 2500 Euro lohnt sich das nicht, dies werde ich niemals dort verdienen können.

Mir geht es in erster Linie darum, ca 300 Euro im Monat mehr zu haben, beschäftigt zu sein und eine Aufgabe zu haben.

( Nicht mehr länger die Arbeitslose sein)

Am Freitag habe ich ein Termin in der Jobbörse, (um den ich gebeten habe) ich werde es einmal kurz in den Raum werfen, bin gespannt was zurück kommt. :)

Diese Selbstständigkeit, soll mehr eine Übergangslösung sein.

Trotz Rente immer noch im ALG-2-Bezug?

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Hallo troedeltante,

Zitat:
wegen diverser chronischer Erkrankungen bin ich (54J) rückwirkend von August 2014 bis Dezember 2016 berentet worden (volle Erwerbsminderung).
Seit Oktober 2014 erhalte ich vom JC Sozialgeld zuzügl. der freiwilligen gesetzl. Krankenversicherung.
Ab wann genau soll denn die EM-Rente ausgezahlt werden, oder bekommst du inzwischen schon laufende Rentenzahlungen ???
Bist du privat versichert gewesen (ich frage wegen der freiwilligen Versicherungsbeiträge ???), ansonsten zahlt ja die DRV zukünftig deine K-Versicherung direkt aus der Brutto-Rente an die KK.

Bei privat Versicherten gibt es wohl die Möglichkeit dort (bei der DRV) einen Zuschuss zu beantragen aber damit kenne ich mich nicht richtig aus, war immer gesetzlich versichert.

Zitat:
Ich lebe mit meinem volljährigen Kind, Gymnasiast, zusammen. Meinem Kind wurden bis dato Kindergeld und Unterhalt vom Vater angerechnet, zudem wurde mein Kind an erste Stelle im letzten Bewilligungsbescheid gesetzt.
Dass dein "Kind" an die erste Stelle gesetzt wurde ist normal, denn du bist ja (lt. DRV-Bescheid) nun nachweislich nicht mehr "Erwerbsfähig" für mindestens 3 Stunden täglich aber dein Kind hätte keinen Leistungsanspruch im SGB XII also übernimmt es den "erwerbsfähigen" Part in der BG beim JC.
Das ist rechtlich ab 15 Jahren möglich auch wenn der Nachwuchs noch zur Schule geht oder in Ausbildung ist.

Zitat:
Wie sieht es denn nun aus, wenn ich Rentnerin bin mit einer Netto-Rente von 828€?
Eine Nachzahlung in Höhe von knapp 5.900 € bleibt mir wegen Nachberechnung mit JC vorenthalten.
Hat dir das JC denn schon eine "Aufrechnung" geschickt für die rückwirkende Zeit, achte darauf, dass die sich nicht mehr bei der DRV auszahlen lassen, als du wirklich erhalten hast in der Zeit ...

Du schreibst ja, dass Kindergeld und Unterhalt bereits angerechnet wurden, da könnte ja durchaus noch was übrig bleiben von der Nachzahlung.

Dazu bekommst du dann eine Abrechnung von der DRV und danach die Rest-Überweisung (falls noch was übrig bleiben sollte) ...

Zitat:
Bleiben wir dennoch eine BG oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Das Kindergeld wird ja an mich ausgezahlt....

Wie verhält es sich auch mit GEZ-Gebühr?
Gedacht ist das KIndergeld (eigentlich) für das Kind und nicht für deinen Lebensunterhalt, du solltest mal für dich nachrechnen ob ihr nicht besser Wohngeld beantragen solltet, kommt ja drauf an in welcher Höhe das JC jetzt überhaupt noch zuzahlen wird (wenn die Renten-Zahlungen angelaufen sind).

Bei Wohngeld bleibt das Kindergeld z.B. unberücksichtigt, man muss es aber trotzdem angeben ... rechne mal selber grob nach euren Regelsatz (steht ja im Bescheid vom JC) und dazu die KdU = euer Gesamtbedarf.

Davon alle Einnahmen (Rente/ Ki-Geld/Unterhalt) abziehen und dann schau mal ob da noch eine sehr große Lücke bleiben würde.

Denn ein kleinerer Fehlbetrag könnte auch durch Wohngeld geschlossen werden und dann braucht ihr nicht mehr beim JC bleiben, die Rundfunkgebühren müssen dann allerdings auch wieder selbst bezahlt werden.

Auch Betriebskosten-Nachzahlungen übernimmt die Wohngeldstelle nicht, es wäre also wirklich gut zu überlegen aber mir persönlich wäre es lieber nicht mehr vom JC abhängig zu sein und auch über kleinere Nebeneinkünfte (z.B. Ferienarbeit) nicht Rechenschaft ablegen zu müssen.

Mehr Einkommen auf Dauer muss man natürlich auch der Wohngeldstelle mitteilen, aber kleinere, gelegentliche "Extra-Einnahmen" interessieren dort Niemanden.

Für uns war (und ist) das jedenfalls eine sehr große Erleichterung, dass wir mit den EM-Renten nun von keinem Amt mehr abhängig sind, viel mehr als vorher ist es zwar auch nicht aber wir brauchen uns bei Keinem mehr zu rechtfertigen und ständig neue Anträge zu stellen. :icon_daumen:

MfG Doppeloma

Leserattenthread - Was lest ihr Gutes zur Zeit?

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ich les mal wieder Dan Brown:

Das verlorene Symbol

Ist schon bemerkenswert, wieviele Bücher mann über das selbe Thema schreiben kann.
Wird auch langsam langweilig, ich les teilweise im Schnelldurchgang: 10 Seiten in 10 Sekunden.

Klärung Höhe Kostenerstattung bei erfolgr. Widerspr. durch Rechtsantwalt

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Da Du kein Anwalt bist, musst Du einzeln aufschlüsseln welche Kosten Dir entstanden sind:

Porto
Papier
Kuvert
etc.

Es gab hierzu mal ein Muster im Internet. Such mal.

Maßnahme BAM Dresden Coaching Intensiv

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Zitat:
Zitat von Hexal Beitrag anzeigen
Sollte ich es dann in der geänderten Form noch einmal persönlich abgeben oder doch gleich zum Fax und Brief Einwurf greifen? Da diese Person es ja verweigert mir eine Empfangsbestätigung auszufüllen.
Mach deine Entscheidungen nicht vom Verhalten anderer Personen abhängig.

Schreib den (korrigierten) Widerruf und faxe ihn nachweislich mit Sendebericht an den Träger.

ist es möglich wieder alg2 zu beziehen,obwohl man schulden bei arge hat?dringend...

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Zitat:
Zitat von Marion63 Beitrag anzeigen
@charlot: die Schuldnerberatung war hier von der Diakonie, ist also praktisch dasselbe wie Caritas.
Ah, ist bei uns anders.
Es gibt die Schuldnerberatung der Stadt München
Und es gibt die Caritas, diese haben gegenüber der Stadt (und damit dem JC) so etwas wie eine Schweigepflicht.

"Schulz fordert ein Ende der Deutschland-Kritik"

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"Quelle Spon" ?

Das ist doch kein Link/Quellenangabe. :icon_frown:

1400 Widersprüche zu Hartz IV-Bescheiden: Kreis schaltet Anwaltsbüro ein

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Zitat:
Zitat von Pixelschieberin Beitrag anzeigen

Lösung:
2014 wurden ca. 2 Widersprüche pro Tag abgearbeitet.

Aufgabe (2):
Überdenke Leitsätze wie:
"Sie müssen erst wieder an Arbeit herangeführt werden"
"Sie müssen erst wieder Tagesstruktur erlernen"
"Sie erhalten Transferleistungen ohne Gegenleistung zu erbringen"
:biggrin:

Danke Pixel!

Der Kreis Göttingen brilliert seit Jahren mit falschen Bescheiden. Herbert Masslau Home/Impressum kämpft seither gegen den Amtsmief!

Die Widerspruchsstelle muss nicht mit Juristen besetzt sein, oft üben diese Tätigkeiten auch Verwaltungsfachwirte o. a. aus!

Wie gut, dass diese Praktiken jetzt öffentlich gemacht werden! :danke:

Ausziehen aus dem Elternhaus in eine neue Wohnung ohne genehmigung des Jobcenters

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KristinaMN verstehe ich das richtig, das man auch dann einen Anspruch auf Zahlung der Kaution und Umzugskosten Anspruch hat, auch wenn das JC noch nicht seine Zustimmung gegeben hat, sofern die Kosten auch den Vorgaben passen?

Griechenland: Syriza-Chef Tsipras hat ein neues Ziel

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ANEL und Syriza sind sehr heterogene Parteien.
Beide sind sich jedoch einig das dass Kapital in Griechenland jetzt endlich zur Kasse gebeten werden muß.Die beiden Parteien die die letzten 40 Jahre an der Macht waren haben eine reine Klientel Politik für das Kapital ( die Reeder etc. ) betrieben.Das soll sich jetzt ändern .Die griechische Regierung hat bisher ja auch nur so getan als hätten sie die Reichen zur Kasse gebeten entsprechende Gesetze wurden im Nachhinein völlig aufgeweicht. Alleine das Auslandskapital deckt sich mit den Schulden Griechenlands 1 zu 1.

Aber es ist keineswegs so das dass ganze Kapital im Ausland ist die Gesetze für die Reichen sind so gestrickt das sie ihre Kohle nicht einmal ins Ausland transferieren müssen.

Syriza hat ja fast die absolute Mehrheit von ANEL können sie sich wenn sie sie nicht mehr brauchen ja auch jederzeit wieder trennen.:wink:

Aufforderung zur Mitwirkung trotz Arbeitsaufnahme

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Zitat:
Zitat von Solanus Beitrag anzeigen
Zurück schicken geht nicht.
Wieso nicht? Die Frage ist nur, ob es zum Zeitpunkt der Zahlung tatsächlich keinen Anspruch darauf gab.

Zitat:
Zitat von Solanus Beitrag anzeigen
Durch zurückschicken bringst Du den Apparat durcheinander.
Unwahrscheinlich, das Chaos ist durch einen LE nicht zu vergrößern. Außerdem ist das nicht das Problem des Fragestellers.

Zitat:
Zitat von Solanus Beitrag anzeigen
Die werden auf Dich zu kommen und zurückfordern.
Na und? Dann geht man dagegen vor wie gegen jede unberechtigte Forderung.

Zitat:
Zitat von Solanus Beitrag anzeigen
Sonst könnte ein böswilliger SB daraus wieder Sozialbetrug konstruieren.
Das kann er immer. Die Staatsanwaltschaften betteln ja mancherorts förmlich darum, daß die SB sie mit Strafanzeigen gegen LE eindecken. Hat der Fragesteller aus eigenem Antrieb zurückgezahlt, kann er dann mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung kontern. § 164 StGB Falsche Verdächtigung - dejure.org

EGV Verwaltungsakt und sinnlose Maßnahme

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Ich habe heute Bescheid bekommen, mein Widerspruch hatte Erfolg. Der Verwaltungsakt wurde aus formellen Gründen aufgehoben. Näher erklärt wurde es nicht, jedoch erzählte mir meine SB, die alte Eingliederungsvereinbarung hätte wohl noch gegolten.

Nun bekomme ich die Tage den neuen Verwaltungsakt zugeschickt. Exakt den gleichen wie oben. Also fängt das Spiel wieder von vorne an.

Ich möchte gegen den Verwaltungsakt Widerspruch einlegen und auch gegen die Maßnahme. Muß ich das getrennt machen oder kann das in einem Brief stehen?

Ich habe übrigens meine Sachbearbeiterin heute mal genauer gefragt, wie mich der MT denn qualifizieren will, was da genau auf mich zukommt. Sie konnte es mir nicht sagen!!! Sie sagte, das wird sich alles während der Maßnahme entscheiden, wo und wie ich gefördert werde. Ist das nicht schon ein Grund gegen die Maßnahme Widerspruch einzulegen?

Bürgertelefon ist das Jobcenter?

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Zitat:
Zitat von gelibeh Beitrag anzeigen
Mag ja sein, aber ein Nicht-Elo dürfte ja keine Kundennummer beim JC haben.
Dort scheint es davon nicht mehr allzuviele zu geben. In manchen Optionskommunen macht die VHS schon die gesamte Arbeit für das JC (die fungieren dort als Leistungsabteilung, Vermittler und Maßnahmeträger in einem), weshalb sollte dann das JC nicht auch die Aufgaben des Einwohnermeldeamts übernehmen? Hauptsache, das Stadtsäckel wird irgendwie entlastet.

Nur Ärger (und Schulden) durch das Amt...

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Die Begründung von Makale finde ich gut als Ansatz. Wenn der Sanktionsbescheid kommt, dann schreib genau, was sie als Grund für die Saktion vorbringen.

Wenn ein Sanktionsbescheid kommt, Widerspruch einlegen
+ und gleich anschließend mit der Kopie des Widerspruchs (mit Eingangsstempel drauf) zum Sozialgericht und einen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz stellen.
Zuständig ist der Rechtspfleger des Sozialgerichts, der hilft, wenn nötig den Antrag zu formulieren.
Aktuelle Kontoauszüge mitnehmen, um die Bedürftigkeit zu beweisen.
Ich denke in die Schreiben muss rein, dass du die Herstellung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragst.

Wenn das Gericht die sogenannte "Einstweilige Anordnung" erlässt,dann schätzt das Gericht die Chancen gut ein, dass du einen Prozess zu gewinnen würdest, falls es dazu kommt.
Nach Erfahrungsberichten dauert es ca. drei Wochen beim Sozialgericht. Also musst du recht schnell handeln, wenn der Sanktionsbescheid eintrifft.

Einen Rechtsanwalt braucht man dafür nicht, das kann man auch alleine durchziehen. Hast du jemanden, der dir beistehen könnte? Eine gute Freundin, die beide Wege mitmacht?

P.S. mein voriger Beitrag zum (Schüler-)Darlehen
Das war für den nächsten Herbst gedacht, wenn du die schulische Ausbildung fortsetzen willst. Bei Ablehnung Widerspruch und Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen.
Nur als Idee: Vielleicht gibt es für deinen Berufswunsch eine betriebliche Ausbildungsalternative, bei der du finanziell besser dastehst? Nur als Beispiel: eine schulische Ausbildung zum Sozialassistenten bringt nur Bafög, dagegen eine duale Ausbildung zum Altenpfleger bringt eine ziemlich gute Ausbildungsvergütung.

neue Job's zu vergeben...

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Ich bewerbe mich beim Jobcenter. Nach den Meldungen bei T-Online (Bild berichtet auch) sind noch etwa 600 Jobs zu vergeben.
Grund: neue interne Kontrollmaßnahmen.
wahrscheinliche Folge: Hartz-IV wird in vielen Fällen zu spät ausgezahlt.
Ich sehe schon viele Dienstaufsichtsbeschwerden kommen, weil das Geld nicht pünktlich da ist. Das ist nicht unser Problem.
Und wenn das Geld nicht pünktlich da ist, könnte man - ganz im Stile der Jobcenter - eine Anzeige wegen Betrug machen. Schließlich hat das Jobcenter einen Zinsvorteil, wenn es Geld später auszahlt. Wären etwa 2 Cent pro Monat. :wink:
Viel interessanter wäre es, Gebühren der Banken wegen nicht eingelöster Lastschriften oder sonstige Gebühren Dritter zurückzufordern. :biggrin:

Krankenkasse, ALG 2 Vermögensauskunft

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Hallo zusammen.

Ich bräuchte ein paar Tipps.

Ich habe 2007 noch Studiert und von dieser Zeit gibt es strittige Krankenkassenbeiträge in Höhe von 300 Euro. In den letzten Jahren war und bin ich ALG 2 Empfänger. Das erste mal kam eine Zahlungsaufforderung im Jahre 2010. Ein Anwalt wurde damals eingeschaltet. Diesen Anwalt gibt es jetzt nicht mehr. Auf die Briefe des Anwalts wurde damals nicht konkret eingegangen.

Und seit dem kam auch kein Brief mehr von der Kasse.

Jetzt kam im Dezember 2014 ein Brief vom Gerichtsvollzieher, komplettes Programm. Vermögensauskunft ist im März.

Kann ich mich jetzt noch dagegen wehren? Klagen? Sozialgericht?

Dazu muss ich sagen das zu den 300 Euro (welche strittig sind) noch 1100 Euro Säumniszuschläge dazu kommen! Also insgesamt 1432 Euro werden jetzt verlangt! Die Krankenkasse ist Bankrott und Köria steht neben dem Briefkopf.

Kann man sich jetzt mehrfach bedanken ?

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Also ich konnte mich schon immer öfter bedanken.

Danke,Danke,Danke.....ohne Probleme.

Was ich öfter beim bedanken sehe, neben doppelten Dankes, ist der Name der variable AVG.... Neben meinem Namen.

Nach fast 5 Jahren Wartezeit ein Erörterungstermin.........

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Liebe Freunde vom Elo Forum,

wie die Jahre vergehen.........:icon_mrgreen:Ich habe demnächst als Kläger gegen ein Jobcenter für Aktenzeichen aus dem Jahr 2010 erstmalig ein Erörterungstermin erhalten. Der Grund hierfür u.a. 4 verschiedene Richter, mehr als 5.000 Seiten Aktenlage. Ich komme darauf demnächst zurück da ich noch etliche Fragen an dieses Forum habe.

Meine jetzige Frage lautet:
mit wie vielen Leuten darf das Jobcenter max. bei einen Erörterungstermin auflaufen. Ich habe erfahren, dass die zu dritt kommen. Wohlgemerkt: das Jobcenter ist die Beklagte.

Ich persönlich vertrete mich selber (die besten Erfahrungen in der Vergangenheit) . Könnte ich einen oder zwei ausschließen lassen ?

Ich bedanke mich schon jetzt auf Profi Antworten (wie immer in diesen Forum:icon_Info:

Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkgebühr!

Wie stelle ich einen Überprüfungsantrag?

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Die müssen ja nicht zwingend 6 Monate brauchen. Kann ja auch früher kommen. Aber prinzipiell haben die für Anträge eben 6 Monate Zeit. Angekommen muss der Ü-Antrag ja sein, denn für diesen Monat hast Du ja das Geld bekommen. Das hattest Du ja in dem Schreiben auch beantragt.
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