Zitat:
Zitat von clabru
Ja war mit Beistand dort, war mein Vater. Konnte kurzfristig keinen anderen Beistand finden.
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K. A. ob du dich mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft befindest.
Mitglieder einer BG dürfen nicht "in eigener Sache" als Beistand...
Uns ist allen klar, daß Famillienangehörige als "Zeugen" nicht so "dolle" sind.
Sei's drum - solange du die Personalien/Familienstand nicht nennst
(braucht man nämlich bei Beiständen nicht zu offenbaren) könnte es durchgehen.
Zitat:
Zitat von clabru
Mir wurde unter Anwesenheit meines Beistandes gesagt, dass ich nun gehen kann.
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Das sind die kleinen Details, die uns viel Arbeit
(Nachfragen) ersparen....
Zitat:
Zitat von clabru
Also muss ich jetzt dem SB und dem MT klarmachen, dass ich weiterhin an der Maßnahme
teilnehmen möchte, jedoch ohne Abschluss eines Vertrages??
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Du warst dabei... Wie seriös schätzt du die Bude ein?
Entscheide selbst, ob du dich im Vorfeld absichern willst.
(Wie beschrieben)
Zitat:
Zitat von clabru
Bin ich dann noch verpflichtet, morgen an der Maßnahme teilzunehmen?
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So wie sich die Situation darstellt, würde ich
zunächst nicht mehr hingehen, jedoch unverzüglich - JETZT - beim JC genau diese/deine FRAGEN absondern.
Nachtrag (1):
Schriftlich und nachweisbar
Denk daran, das ist ein Real-Life-Strategie-Spiel - deshalb wirft man den Ball immer sofort zurück...
Ich würde den Vorgang
knapp schildern und um Auskunft bitten, wie ich mich jetzt verhalten soll
(Arglos mit-den-Wimpern-klimper)
Alles was du jetzt verfaßt, ist zwar nur heiße Luft - jedoch - bei einer möglichen Sanktion kann sich das SG ein Bild machen,
das in DEINEM Sinn ist
Nachtrag (2):
Daß eine Sanktion "angedacht" ist, dräute mir bereits bei Nennung des Wortes "
Anhörung"
Wie MagnaCharta schon erwähnte, die stecken seit Jahren unter einer Decke.